Zweiter Todesfall: Eine COVID-19-Patientin ist in Ostprignitz-Ruppin verstorben

Zweiter Todesfall: Eine COVID-19-Patientin ist verstorben

Eine COVID-19-Patientin, Ende 80, die bisher stationär im Landkreis Ostprignitz-Ruppin behandelt wurde, ist leider verstorben. Die Zahl der Todesfälle hat sich damit auf zwei erhöht. 

Der Landkreis spricht den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen sein Beileid aus.

Zwischenzeitlich ist eine weitere COVID-19-Erkrankung gemeldet worden. Dadurch steigt die Gesamtzahl der COVID-19-Fälle auf 63. Insgesamt 25 Menschen gelten inzwischen als geheilt. Eine auf einer Intensivstation beatmete Person macht nach Auskunft der Ärzte Fortschritte. Insgesamt fünf Menschen sind derzeit in stationärer Behandlung. 

Zur Lage in Rheinsberg

Wie die Kreisverwaltung bereits informiert hat, ist in Rheinsberg in den vergangenen Tagen eine besondere Häufung bei den COVID-19-Infektionen aufgetreten.

Nachdem am vergangenen Wochenende bei einer Person eine COVID-19-Infektion festgestellt worden war, wurden Familienangehörige sowie das Wohnumfeld vor Ort getestet. Dabei wurden am Mittwoch insgesamt 106 Testungen durchgeführt, acht Testergebnisse fielen positiv aus. Zusammen mit den zuvor schon nachgewiesenen Infektionen bei Mitgliedern mehrerer Familien liegt die Gesamtzahl der positiv getesteten Personen damit bei 18.

Da die betroffenen sieben Familien mit positiven COVID-19-Fällen in beengten Wohnverhältnissen leben, ist eine Verlegung in eine geeignetere Unterkunft im Landkreis veranlasst worden, um dort eine sichere Quarantäne zu gewährleisten. Als Ort der Verlegung ist eine Unterkunft auf dem Gebiet der Stadt Neuruppin gefunden worden. Die Entscheidung musste sehr zeitnah getroffen werden, um eine Verlegung der betroffenen Familien noch vor dem Wochenende zu realisieren. Eine weitere Verbreitung der Virusinfektion soll somit möglichst gering gehalten werden.

Die Unterkunft ermöglicht die Unterbringung in ausreichend großen, voneinander getrennten Gebäuden. Der Sozialträger ESTAruppin kann sein Beschwerdemanagement dorthin verlagern und somit eine zusätzliche Betreuung sicherstellen. Dies ist nur mit einer räumlichen Nähe zur Stadt Neuruppin möglich. Auch für die Mitarbeiter des Amtes für Familien und Soziales ist die Betreuung der in Quarantäne befindlichen Menschen zeitlich besser umzusetzen. Die Unterkunft wird bewacht. Weder das Betreten durch andere Personen von außen, noch das Verlassen des Geländes durch die dort untergebrachten Personen ist gestattet. Die Maßnahme wird im Minimum entsprechend der Inkubationszeit 14 Tage betragen.

Bei weiteren sieben Familien gibt es eine 14-tägige häusliche Isolierung, bei der jeweils ein Mitglied der Familie weiter Einkäufe erledigen darf. In diesen Familien hat es keinen positiven Fall gegeben.

Zur Vermeidung einer größeren Verbreitung des Virus sind noch weitere Testungen im Kontaktumfeld der Familien erfolgt. Bei der vorgenommenen Umgebungsuntersuchung wurden bislang aber keine neuen positiven Fälle festgestellt. 

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