20 Jahre “Rauchmelder retten Leben”- Bilanz einer Erfolgsgeschichte zum Rauchmeldertag am 13. November

Anlässlich des Rauchmeldertags am Freitag, den 13. November, weist die Initiative “Rauchmelder retten Leben” auf die Erfolge ihrer 20-jährigen Informationskampagne hin: Die Aufklärungsarbeit gemeinsam mit vielen Partnern und die zum Jahresende nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht haben dafür gesorgt, dass die meisten Menschen in Deutschland durch Rauchmelder vor tödlichem Brandrauch besser geschützt sind. Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung zum Jahresende ausläuft.

Nur Sachsen mit Nachholbedarf

Erfreut über die gute Ausstattung zeigt sich auch Albrecht Broemme, der vor 20 Jahren als damaliger Berliner Landesbranddirektor die Kampagne aus der Taufe hob: “Dank der langjährigen Aufklärungsarbeit sind Rauchmelder als Lebensretter zum Glück im öffentlichen Bewusstsein angekommen, auch in der Politik. Daher sind in allen Ländern heute Rauchmelder für private Wohnungen Pflicht. Nur in Sachsen gilt dies bislang lediglich für Neu- und Umbauten. Der tragische, bundesweit bekannt gewordene Fall aus Grimma in Sachsen, bei dem Anfang des Jahres eine Mutter und ihre zwei kleinen Kinder bei einem Brand ums Leben gekommen sind, wird das hoffentlich bald verändern.”

Feuerwehrverband unterstützt Kampagne

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) ist eine tragende Säule von “Rauchmelder retten Leben”. Hermann Schreck, Beiratsvorsitzender der Initiative und Ständiger Vertreter des DFV-Präsidenten, meint: “Heute gibt es keine freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr mehr, die nicht den Nutzen der Rauchmelder anerkennt und den Brandschutz mit den lebensrettenden Geräten unterstützt. Das war zu Beginn der Aktion “Rauchmelder retten Leben” anders und hat sich im Laufe der Jahre wesentlich verändert. Grund dafür ist sicher, dass die Rauchmelder in den Haushalten für eine kontinuierlich sinkende Anzahl der Brandverletzten und Brandtoten sorgen.”

Studien belegen: Rauchmelder retten Leben

Norbert Schaaf, Vorsitzender der Initiative “Rauchmelder retten Leben” erklärt: “In Deutschland retten Rauchmelder pro Tag durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab unsere Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020.” Auch die im März dieses Jahres veröffentlichte Studie “Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht” weist statistisch nach, dass seit Einführung der Rauchmelderpflicht immer mehr Leben gerettet werden.

Hälfte der Eigenheime nicht ausreichend gesichert

Dirk Aschenbrenner, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb): “Es ist erschreckend, dass trotz nachgewiesener Wirksamkeit und trotz Gesetzgebung bundesweit nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet ist.” Zu diesem Ergebnis kam eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie.

Die Initiative “Rauchmelder retten Leben” appelliert daher an alle Eigentümer, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen.

INFOKASTEN

Die 5 größten Irrtümer

– Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

– Ein Rauchmelder im Flur reicht – Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche.

– Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!

– Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Irrtum: Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.

– Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen “Q”.

Rauchmelder und Rauchmelderpflicht

Die häufigsten Fragen

Laut einer Mitte September veröffentlichten Innofact-Studie hat mehr als ein Viertel (29 Prozent) der Eigenheimbesitzer schon Rauchmelder gekauft, aber noch nicht installiert. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) hat sich noch nicht für ein Modell entschieden und 17 Prozent haben es zeitlich bisher nicht geschafft, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Weitere 24 Prozent haben sich noch gar keine Gedanken darüber gemacht. Wir bieten daher Hilfestellungen zu den häufigsten Fragen an:

Wo Rauchmelder installieren?

Rauchmelder müssen laut Landesbauordnungen in ALLEN Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern installiert werden. Eine Ausnahme bildet Berlin & Brandenburg, dort gehören Rauchmelder in alle Flure und Aufenthaltsräume (außer Küche). Sondermelder in der Küche wie Rauchmelder mit Stummschaltung, Wärmemelder oder Herdwarner sind empfehlenswert, aber nicht verpflichtend – solange die Küche nicht Teil des Fluchtweges ist.Rauchmelder anbringen 1

Rauchmelder-Installation in einem Einfamilienhaus

  • Mindestschutz
    ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder– und Schlafzimmer, Flur
  • Mindestschutz – nur in Berlin und Brandenburg:
    Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad
  • Optimaler Schutz:
    alle Aufenthaltsräume
  • Besonderer Schutz für die Küche:
    Rauchmelder mit Stummschaltung

Rauchmelder in der Küche?

39 % der Brände entstehen in der Küche. Ein Rauchmelder macht daher theoretisch auch hier Sinn – doch Kochen, Braten und Backen produziert Dampf, auf den Rauchmelder mit einem Alarm reagieren. Rauchmelder sind daher in der Küche nicht verpflichtend. Wer trotzdem hier vorbeugen will, dem seien Wärme- bzw. Hitzemelder empfohlen, die auf Temperatur und nicht auf Wasserdampf reagieren – oder Herdwarner direkt über der potenziellen Quelle, dem Herd. Sogenannte Herdwächter können sogar dank eingebauten Modul den Herd bei anbrennendem Essen ganz ausschalten, um einen Brand gar nicht erst entstehen zu lassen.

Gilt die Rauchmelderpflicht auch für Eigentümer?

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt für ALLE Eigentümer, unabhängig davon ob der Wohnraum vermietet oder selbst bewohnt wird. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert daher an alle Eigentümer in Eigentumswohnungen, Einfamilien- oder Reihenhäusern, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen. Ein einzelner Rauchmelder im Flur reicht dabei nicht aus, siehe Skizze oben.

Wer muss die Rauchmelder regelmäßig überprüfen?

Wenn Sie als Eigentümer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben, sind Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit verpflichtet, Ihre Rauchmelder auch mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Details entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung der Melder.

Als Mieter sind Sie in 10 deutschen Bundesländern für die Instandhaltung der Rauchmelder verantwortlich. In den restlichen sechs Bundesländern ist der Vermieter in der Pflicht. Der Vermieter kann allerdings auch die Verantwortung für die Wartung der Rauchmelder auf den Mieter übertragen, wenn eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird. Generell liegt die Verantwortung am Ende jedoch immer beim Vermieter. Dieser muss sicherstellen, dass die Instandhaltung fachgerecht durchgeführt wird. Mehr erfahren Sie hier

Ob Eigentümer oder Vermieter – Sie können für die Installation und Instandhaltung auch einen Dienstleister beauftragen. So wird sichergestellt, dass die Rauchmelder korrekt installiert und vorschriftsmäßig geprüft sind, inklusive der notwendigen Protokollierung.

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