Nicht angemeldete Versammlung auf dem Marktplatz in Wittstock

Im Zeitraum von 17.50 Uhr bis 19.00 Uhr kam es gestern im Bereich des Marktplatzes der Stadt Wittstock zu einer zuvor nicht angemeldeten Versammlung, bei welcher zahlreiche Teilnehmer Kerzen bei sich trugen. Aufgrund zunehmender Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung, die die Teilnehmer trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei nicht unterließen, wurde die Versammlung gegen 19.00 Uhr durch die Polizei für beendet erklärt. Zur Ahndung dieser Verstöße wurden Identitätsfeststellungen durchgeführt, dabei kam es zu einer Widerstandshandlung. Zudem mussten Polizeibeamte fünf Platzverweise aussprechen. Als ein zweiter Versammlungsort kristallisierte sich der Bleichwall heraus. Hier wurden sechs Personen festgestellt, die nach erfolgter Identitätsfeststellung den Ort verließen. Zu beiden Sachverhalten wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde eine Person angetroffen, gegen die ein offener Haftbefehl vorlag. 

Die Polizei ist gesetzlich zum Schutz der Versammlungen verpflichtet. Dabei ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung einer Versammlung eingehalten werden.

Die Versammlungen, die in den letzten Wochen in Oranienburg durchgeführt wurden, zeigen, dass man sowohl seinen Protest gegen die bestehenden Corona-Regelungen zum Ausdruck bringen und dabei trotzdem den gesetzlichen Regelungen nachkommen kann, ohne selbst Verstöße zu begehen.

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