Deutlich überhöht unterwegs: 22-jährige Fahrerin war mit dem Pkw bei erlaubten 70 km/h mit 138 km/h unterwegs

Aufgrund eines Bürgerbegehrens haben Revierpolizisten in den vergangenen Wochen vermehrt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße zwischen Lentzke und Fehrbellin überprüft.

Fehrbellin. Aufgrund eines Bürgerbegehrens haben Revierpolizisten in den vergangenen Wochen vermehrt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße zwischen Lentzke und Fehrbellin überprüft. Bislang kam es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Am 15.04. gegen 17.30 Uhr stoppten die Beamten einen Pkw VW mit überhöhter Geschwindigkeit. Die 22-jährige Fahrerin war mit dem Pkw bei erlaubten 70 km/h mit 138 km/h unterwegs. Gegen die Fahrerin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Präventivgespräch mit ihr geführt. Sie muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 440 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und zwei Monaten Fahrverbot rechnen.

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