Dechtow. Polizeibeamte stellten eine Feierlichkeit von mehreren Personen unterschiedlicher Haushalte auf einem Privatgrundstück in einem Ortsteil von Fehrbellin fest. Zunächst wurde den Beamten das Betreten der Örtlichkeit und somit die Auflösung der Feier mit Familiencharakter durch den 33-jährigen Grundstücksberechtigten versagt. Als ihm jedoch die Rechtslage nach Eindämmungsverordnung erläutert und entsprechende Bußgelder angedroht wurden, ließ er die Maßnahmen störungsfrei zu.
Insgesamt wurden gegen neun Personen Platzverweise ausgesprochen, denen diese, teilweise in Begleitung von Kleinkindern nachkamen.
Die Daten aller elf Personen wurden dem Gesundheitsamt übermittelt, welches über den weiteren Verfahrensweg entscheidet.