Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Lieferung und Vermarktung von Texten, Fotos und Bewegtbildern (Videos) von

– Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten der Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin erfolgt ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB). Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin tritt bei der Lieferung und Vermarktung von redaktionellen Inhalten, insbesondere Texten, Fotos und Bewegtbildern (Videos), als Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin auf. Die Lieferung und Vermarktung von sonstigen Inhalten erfolgt als Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin. Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, für den elektronischen Abruf sowie der Nutzung der Texte, Fotos und Videos aus den Bild- und Videodatenbanken und für die elektronische Übermittlung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden, welche der Schriftform bedürfen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichen Dokumenten verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3. Mit dem Abschluss von Verträgen in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form sowie durch die ausdrückliche Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Registrierung auf der Website bestätigt der Vertragspartner, dass ausschließlich die AGB von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin verbindlich gelten.

4. Mit der Verwendung und Annahme von Texten, Fotos und Videos in deren Metadaten auf die das Copyright verwiesen wird, bestätigt der Vertragspartner die AGB von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin.

§ 2 Verwendung des Materials

1. Texte, Fotos und Videos werden nur zur Ansicht ausgehändigt bzw. können elektronisch abgerufen oder übermittelt werden und werden ausschließlich vorübergehend zur Verfügung gestellt. Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin entscheidet, ob dem Kunden Original- oder Duplikatmaterial zur Verfügung gestellt wird. Eine entsprechende Hinweispflicht besteht nicht. Die Texte, Fotos und Videos bleiben Eigentum von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin bzw. der Partner und ist bei Nichtverwendung spätestens innerhalb eines Monats zurückzugeben bzw. aus dem elektronischen Speicher zu löschen. Texte, Fotos und Videos, für welche Nutzungsrechte erworben werden, sind unverzüglich nach erfolgter Nutzung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins bzw. des Datenabrufs oder der Datenübermittlung zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Ziffer § 4.4.c dieser AGB bleibt insoweit unberührt. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen.

2. Bei Nutzung der digitalen Datenbank von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin hat der Kunde die entsprechenden begleitenden Metadaten (Bild- und Videoinformationen) und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen zu beachten. Für aus der Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet der Kunde allein und hat Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Ferner behält sich Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen etwaiger Nichtbeachtung ausdrücklich vor.

3. Der Kunde hat die Texte, Fotos und Videos nach Eignung der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Ist die Lieferung unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, die Unvollständigkeit oder die festgestellten Mängel innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung bzw. nach Datenabruf oder – übermittlung telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die bemängelten Texte, Fotos und Videos müssen unverzüglich an Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin zurückgegeben werden. Unterbliebene, unvollständige oder nicht fristgerechte Mängelrügen schließen den Einwand, die Lieferung sei unvollständig oder mangelbehaftet gewesen, sowie eine Haftung von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten aus.

4. Jede Nutzung von Texten, Fotos und Videos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin (Freigabeerklärung). Dies gilt auch für die Nutzung des Bild- und Videomaterials als Arbeitsvorlage, für Skizzen, zur Drucklegung oder zu Layout- oder Präsentationszwecken sowie für das Öffnen der Diarahmen oder Folien.

5. Die von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin erteilte Freigabe von Texten, Fotos und Videos berechtigt nur zur einmaligen Nutzung für den angegebenen Zweck, sofern nicht eine weitergehende Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Art und den Ort der Nutzung sind die jeweiligen Hinweise und Beschränkungen in den begleitenden Metadaten zwingend zu beachten. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Freigabe.

6. Weitergabe von Texten, Fotos und Videos an Dritte und die Duplizierung des Bildmaterials, wie auch Bearbeitung oder Umgestaltung, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin  nicht gestattet. Dies schließt den Verkauf von Links u. a. Verweismitteln im Internet auf diese Bilder und Videos an Dritte ein.

7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

8. Von jeder Veröffentlichung sind Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin umgehend zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin anzuzeigen.

9. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Foto- und Videomaterials durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin berechtigt, das Fünffache des für die Verwendung üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu berechnen.

§ 3 Umfang der Nutzungsrechte

1. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht am Urheberrecht übertragen.

2. Die von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin  erteilte Zustimmung zur Nutzung von Texten, Fotos und Videos umfasst nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden bzw. angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung, erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich der Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.

3. Bild- und Videomaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf nur im Zusammenhang mit dem Begleittext verwendet werden. Bild und Text dürfen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Der Verwender ist grundsätzlich zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Pressekodex oder vergleichbarer journalistischer Sorgfaltspflichten verpflichtet. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort so-wie Verwendung, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen könnte sind unzulässig und machen den Verwendet schadenersatzpflichtig.

4. Der Kunde hat insoweit Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung im Innenverhältnis selbst zu tragen.

5. Für folgende Handlungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin:

a) Die Vervielfältigung und insbesondere Digitalisierung von Texten, Fotos und Videos,

b) die Speicherung von Texten, Fotos und Videos in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind,

c) die Speicherung von Texten, Fotos und Videos auf Diskette, CD-ROM, USB-Sticks oder ähnlichen Datenträgern,

d) jede digitale und sonstige Änderung oder Umgestaltung von Texten, Fotos und Videos.

6. Wird die Zustimmung zur Digitalisierung erteilt, müssen die Namen der Autoren sowie der Name von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin mit den Texten, Fotos und Videos elektronisch verknüpft werden; im Übrigen ist durch den Kunden sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Texte, Fotos und Videos auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, damit der Autor und Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin  jederzeit identifiziert werden können. Sämtliche digitalen Texte, Fotos und Videos in elektronischen Archiven sowie sämtlichen externen Datenträger sind vollständig zu löschen, sobald der Kunde zur Rückgabe der Texte, Fotos und Videos verpflichtet ist bzw. der Vertrag beendet wird.

7. Bei Verwendung der Texte, Fotos und Videos ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem in der Datenbank angegebenen Urheber- bzw. Agenturvermerk zu kennzeichnen. Ist ein solcher nicht ersichtlich, so ist der Vermerk “Foto: Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin” bzw. „Foto: Alexander Bergenroth“ anzubringen; der Name des jeweiligen Portalpartners und des Autos ist zusätzlich aufzunehmen, falls dies von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin verlangt wird bzw. falls der Name des Portalpartners bzw. des Autors in den Metadaten genannt wird. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

8. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das geschuldete Nutzungshonorar an Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin gezahlt wird.

§ 4 Honorare und Gebühren

1. Jede Nutzung der angebotenen Texte, Fotos und Videos ist honorarpflichtig. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die durch Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppinberechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Im Übrigen gelten zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer gem. § 19 Abs. 1 UStG. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2. Für jede postalische Zusendung von Texten, Fotos und Videos wird Porto und Verpackung sowie ein Bearbeitungsentgelt berechnet, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens € 26,– pro Lieferung beträgt. Dieses Bearbeitungsentgelt wird nicht auf ein späteres Honorar angerechnet.

3. Für jede Auswahlsendung, die ersichtlich zu Präsentationszwecken angefordert wird, berechnet Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin ein Vorlageentgelt in Höhe von 50 €. Dieses Vorlageentgelt kann mit eventuellen Nutzungshonoraren verrechnet werden.

4. Wird die Rückgabefrist überschritten, so werden Blockierungsgebühren fällig. Sie betragen für jede Abbildung 30 € je angefangenen Monat. Eine Fristüberschreitung liegt vor, wenn:

a) gelieferte Texte, Fotos und Videos länger als einen Monat zurückgehalten werden, ohne dass in diesem Zeitraum eine angezeigte Verwendung erfolgte,

b) Texte, Fotos und Videos, dessen Nutzungsrechte angekauft worden sind, innerhalb von sechs Monaten nicht verwendet wurde und dies Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin nicht innerhalb dieser Frist angezeigt worden ist,

c) Verwendete Texte, Fotos und Videos nicht innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückgegeben bzw. gelöscht wird. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens wird durch die Blockierungsgebühr nicht berührt. Die Blockierungsgebühren werden nicht auf evtl. Verwendungshonorare angerechnet. Sie begründen kein Nutzungs- bzw. Eigentumsrecht.

5. Für farbige Fotos und Videos, welche schwarz-weiß verwendet werden, erfolgt kein Honorarnachlass.

6. Bei Exklusivrechten für Texte, Fotos und Videos ist das Nutzungsrecht auf eine Sperrfrist von vier Wochen beschränkt. Exklusivhonorare sind mit der Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin individuell zu vereinbaren. Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist das jeweilige Honorar fällig, auch wenn bis dahin keine Veröffentlichung erfolgte. Brandenburg News 24 ist berechtigt, nach Ablauf der Sperrfrist das gleiche Material anderen Interessenten zur Nutzung anzubieten.

7. Der Kunde hat Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin eine Aufstellung der verwendeten Texte, Fotos und Videos als Verwendungsnachweis zu senden. Die Auflistung ist in elektronischer Form binnen fünf Werktage zur Verfügung zu stellen. Diese hat das Veröffentlichungsdatum, die Form des Mediums (Text, Foto, Video), den Titel des Beitrags, die Anzahl an Fotos bzw. die Länge des Beitrags zu benennen. Stellt der Kunde keine adäquate Auflistung zur Verfügung ermittelt Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin die Verwendung des Materials durch Sichtung von Belegexemplaren und Sendungen. Die hierfür benötigte Arbeitszeit stellt Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin dem Kunden mit einem Stundensatz von 45 € in Rechnung.

8. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Alle Beträge wie Honorare, Kosten und Bearbeitungsgebühren verstehen sich netto gem. § 19 Abs. 1 UStG und eventuell anfallender Künstlersozialabgabe. Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin ist berechtigt, 14 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bzw. über dem an dessen Stelle tretenden entsprechenden Zinssatz zu verlangen sowie Mahnkosten in Höhe von € 7,– pro Mahnung.

§ 5 Haftung und Schadensersatz

1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Kunde bis zur erfolgten unversehrten Rückgabe an Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin für Verlust und Beschädigung des überlassenen Bildmaterials.

2. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe der Texte, Fotos und Videos oder elektronischer Speicherung sowie Nichtbeachtung des Urhebervermerks hat der Kunde Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin von allen sich hieraus ergebenen Ansprüchen Dritter freizustellen. Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch € 200,– pro Bild zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

3. Gehen Bilder im Risikobereich des Bestellers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung ausschließt, ist Schadensersatz zu leisten. Die Schadensersatzbeträge in Höhe von € 500,– für jedes Originalbild und € 100,– für jedes Duplikat gelten als vereinbart, ohne dass Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben der Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin weitergehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten.

4. Können Texte, Fotos und Videos, die in mangelhaftem Zustand zurückgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Kunde die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten. Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin ist in einem solchen Fall berechtigt, ohne Kostennachweis mindestens € 100,– pro Bild als Entschädigung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.

5. Wird verlorengegangenes Bild- und Videomaterial später wieder aufgefunden, steht es Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin frei, dieses Bildmaterial zurückzunehmen. Im Fall der Rücknahme erfolgt eine Erstattung des Schadensersatzes abzüglich eventuell aufgelaufener Blockierungsgebühren.

6. Mit der Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde weder das Eigentum noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.

§ 6 Haftung von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin

1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin beschränken sich auf den Nachbesserungsanspruch. Ist eine Nachbesserung nicht möglich bzw. erfolglos durchgeführt worden, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

2. Die Haftung von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin auf Schadensersatz ist, soweit es auf ein Verschulden ankommt, wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin haftet nicht im Fall normaler Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Fall grober Fahrlässigkeit ihrer nicht leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung für grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch auf maximal 2.500 €. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden auch ohne Verschulden gehaftet wird. Haftungszusagen an Dritte, die ihre Ursache in diesem Vertrag haben, dürfen nicht ohne Zustimmung von Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin gegeben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken.

3. Bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb und Lieferschwierigkeiten wegen Arbeitskampfmaßnahmen oder in Fällen höherer Gewalt haftet Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin nicht. Bei Störungen des Dienstbetriebes oder Fehlern des Dienstbetriebes aus sonstigen Gründen haftet Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Regelung in Nr.2.

4. Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin kann keine Schadensersatzforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung der Bilder und Videos etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerks oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und die Verwendung des überlassenen Bild- und Videomaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Neuruppin.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Blaulichtreport Ostprignitz-Ruppin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Insbesondere unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 31. Juli 2020.