Die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist gegenüber unserer gestrigen Pressemitteilung um 57 auf jetzt insgesamt 2045 bestätigte Fälle gestiegen, es gibt zur Zeit 769 aktive Fälle. Leider sind auch zwei Menschen an den Folgen von COVID-19 gestorben: Eine Frau Mitte 90 und ein Mann Anfang 80 – beide aus einer Neuruppiner Wohngemeinschaft. 32 Menschen sind bisher im Landkreis nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 verstorben.
Bei den Neuinfektionen sind wieder mehrere Einrichtungen im Pflege- und Betreuungsbereich betroffen, darunter erneut der Seniorenwohnpark Neuruppin und ein Seniorenzentrum in Wittstock/Dosse. Außerdem gibt es Neuinfektionen u.a. in einer stationären Wohneinrichtung in Kyritz, bei einer Tagespflege in Neuruppin sowie bei einer diakonischen Einrichtung in Heiligengrabe.
Bei den COVID-19-Erkrankten, die stationär betreut bzw. behandelt werden, haben sich die Zahlen wieder erhöht: 119 Patientinnen und Patienten befinden sich derzeit in Krankenhäusern im Landkreis (gestern: 115), davon werden 31 intensivmedizinisch versorgt (gestern: 26). Die Zahl der Menschen, die beatmet werden müssen, stieg von 8 auf 10.
Der Inzidenzwert, den das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht, ist von über 500 (Wert vom 11.01.) auf 409 mit heutigem Stand gesunken. Damit bleibt der Landkreis dennoch deutlich über der Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen in den letzten 7 Tagen. Bei einem Wert über 200 ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises gemäß der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie zur Bewegung an der frischen Luft (einschließlich tagestouristischer Ausflüge) nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern ab der Landkreisgrenze gestattet. Wo dieser 15-Kilometer-Radius genau verläuft, ist ab sofort auf dem Corona-Dashboard von Ostprignitz-Ruppin einzusehen (auf der Karte gelb markiert). Außerdem finden Sie dort auch weiterhin die Verteilung der COVID-19-Fälle auf die Gemeinden, Städte und Ämter im Landkreis nach dem Wohnort-Prinzip.