Wustrau – Ohne Fahrerlaubnis

Wustrau 

Ein 65-Jähriger befuhr Samstagmittag mit einem Kleinkraftrad den Radweg von Wustrau nach Neuruppin. Bei einer Verkehrskontrolle händigte der Mann einen BRD-Führerschein der Klasse 5 aus. Weil er mit dieser Fahrerlaubnis jedoch kein Kleinkraftrad mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren darf, wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Weiterfahren durfte der Mann nicht.

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