PI OPR – Polizei stellt nicht zugelassene Pyrotechnik sicher

Am Samstag, dem 28. Dezember 2024, gegen 21:30 Uhr, stellten Polizeibeamte bei einem 17-jährigen Jugendlichen aus Kyritz insgesamt 358 Stück nicht zugelassene Pyrotechnik sicher. Da es sich dabei um einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz handelt, wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Eltern des Jugendlichen wurden über den Vorfall informiert.

Auch am Sonntag, dem 29. Dezember 2024, kam es zu einem ähnlichen Einsatz. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Neuruppin fanden die Beamten im Kofferraum eines 44-jährigen Mannes Pyrotechnik der Kategorie F4. Diese Großfeuerwerke dürfen ausschließlich von Personen mit einem Fachkundenachweis und einer behördlichen Erlaubnis verwendet werden. Der Mann, der angab, die Böller auf einem Polenmarkt erworben zu haben, besaß keine der erforderlichen Genehmigungen. Die Polizei stellte die gefährlichen Gegenstände sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Privatpersonen nur Pyrotechnik der Kategorie F2 erwerben und verwenden dürfen. Diese Produkte dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an Silvester, gezündet werden. Zuwiderhandlungen können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen und erhebliche Gefahren für die eigene und die öffentliche Sicherheit nach sich ziehen.

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