Landkreis verstärkt Maßnahmen zur Corona-Infektionseindämmung im Pflegebereich

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird am kommenden Sonntag, 17. Januar 2021, eine neue Allgemeinverfügung zur weiteren Corona-Infektionseindämmung in Kraft treten. Dadurch werden Pflegeeinrichtungen als auch ambulante Pflegedienste im Landkreis zur Erstellung bzw. Anpassung und Umsetzung von Test- und Besuchskonzepten verpflichtet. 

Anlass dafür sind eine anhaltend hohe 7-Tage-Inzidenz, die im Landkreis schon seit mehreren Tagen deutlich über der Marke von 300 liegt (aktuell: 416,75), sowie zahlreiche Infektionsgeschehen, die im besonderen Umfang Einrichtungen der Pflege und Pflegedienste betreffen. Diese Situation  macht weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung durch den Landkreis erforderlich, um die Infektionszahlen zu senken. Das sieht die vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Januar 2021 vor. 

Landrat Ralf Reinhardt: „Trotz des bestehenden Lockdowns wird die Situation bislang nicht besser. Deshalb muss jetzt möglichst zielgenau nachgesteuert werden. Dies betrifft vor allem den Pflege- und Betreuungsbereich mit Menschen, die wegen ihres hohen Alters und aufgrund von Vorerkrankungen am stärksten  gefährdet sind. Deshalb müssen Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, die vielen Infektionsgeschehen in den Wohneinrichtungen der Altersgruppe der Hochbetagten zu minimieren, um diese zu schützen und eine Entlastung des Gesundheitssektors zu erreichen“, betont der Landrat.

Mit der neuen Allgemeinverfügung verstärkt der Landkreis Maßnahmen in stationären und teilstationären Pflegeinrichtungen sowie allen ambulanten Pflegediensten, die nun ihre Testkonzepte verstärken und entsprechend umsetzen müssen. Die ohnehin geltenden Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie Arbeitsschutzvorgaben bestehen natürlich unverändert weiter. Landrat Ralf Reinhardt: „Die Einhaltung dieser grundlegenden Regeln und Beschränkungen ist nach wie vor das entscheidende Mittel. Wenn wir jetzt nachlassen in unseren Anstrengungen, bringen uns auch zusätzliche Maßnahmen nicht wesentlich weiter bei unserem gemeinsamen Ziel, endlich wieder die Infektionszahlen nach unten zu drücken und zu unserem alten Leben zurück zu kehren. Die Hoffnung, die uns die  Impfstoffe zu Recht vermitteln, dürfen uns nicht unvorsichtig werden lassen.”

Mit der neuen Allgemeinverfügung wird unter anderem geregelt, dass neben stationären und teilstationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege auch die Beschäftigten der ambulanten Pflegedienste verpflichtet werden, sich entsprechend eines Testkonzeptes ihres Unternehmens regelmäßig einem Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu unterziehen. 

Darüber hinaus gilt für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege die Verpflichtung, ein Besuchskonzept zu erstellen. Darin soll u.a. geregelt werden, dass Besuche nur noch nach Terminvereinbarung möglich sind und Besuche nur in eigens dafür vorgesehenen Besuchsräumen stattfinden dürfen.

About Author

Vielleicht gefällt dir auch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Der Zeitraum für die reCAPTCHA-Überprüfung ist abgelaufen. Bitte laden Sie die Seite neu.