Erneuter Fall von Geflügelpest bei Putenbestand in der Prignitz – erforderliche Maßnahmen eingeleitet

Erneuter Fall von Geflügelpest bei Putenbestand in der Prignitz – erforderliche Maßnahmen eingeleitet

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Prignitz ist der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden rund 18.200 Puten getötet und unschädlich beseitigt. Es ist der achte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen im Land Brandenburg.

In dem Putenbestand waren erhöhte Verluste aufgetreten. Der Betreiber informierte unverzüglich das Veterinäramt des Landkreises Prignitz. Daraufhin wurde der Bestand sofort durch die Behörde gesperrt und beprobt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg bestätigte den Verdacht auf das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8. Das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut – FLI) hat bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Prignitz hat die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Schritte angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Das Beobachtungsgebiet überschneidet sich mit dem Gebiet, das vor wenigen Wochen um ein Ausbruchsgeschehen in der Prignitz eingerichtet wurde. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten u.a. Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die seit 13. Dezember 2020 in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als hoch eingeschätzt.

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