Entsprechende Strafanzeigen wegen Körperverletzung gegen die Asylbewerber sowie wegen Volksverhetzung gegen die Deutschen wurden aufgenommen.
Vor Ort konnten durch die Polizei aber auch Zeugen ermittelt werden, die Angaben, dass die Deutschen die beleidigenden Äußerungen nicht getätigt hatten. Die beiden Deutschen wurden selbst am Folgetag zu dem Sachverhalt gehört und bestritten, ausländerfeindliche Äußerungen getätigt zu haben. Sie gaben an, ihrerseits von den Asylbewerbern angepöbelt und geschlagen worden zu sein.
Die weitere Prüfung übernimmt jetzt die Kripo.