Waldbrandgefahrenstufe 4 für den Landkreis Ostprignitz Ruppin

Waldbrandgefahrenstufe 4 für den gesamten Landkreis Ostprignitz Ruppin:

Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen!

Beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden.

Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren, sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten.

Zuständige Behörden treffen ggf. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.

!!!Nehmen Sie Rücksicht!!!

Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Mio. ha (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Blitze sind die einzige „natürliche“ Ursache für das Entstehen von Waldbränden.

Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!

Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!

Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!

Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).

Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

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