Die Amtsdirektoren und Bürgermeister in Ostprignitz-Ruppin rufen gemeinsam mit dem Landrat dazu auf, in diesem Jahr auf Halloweenumzüge und -feiern zu verzichten. Sie schließen sich damit der Empfehlung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) an.
Angesichts steigender Infektionszahlen sind weder Umzüge und Feiern noch die beliebten Klingeltouren von Haustür zu Haustür in diesem Jahr geboten. Die Infektionsgefahr sei derzeit einfach zu groß, um ein solches Risiko einzugehen. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, auch wenn es schwerfällt“, sagen die Amtsdirektoren, Bürgermeister und Vizelandrat Werner Nüse, „gerade jetzt kommt es auf jeden Einzelnen an, unnötige Kontakte zu vermeiden, damit sich das Virus nicht weiter in diesem Tempo ausbreiten kann.“
Bei einem diffusen Infektionsgeschehen, wie wir es aktuell auch in Ostprignitz-Ruppin haben, ist die Reduzierung persönlicher Kontakte dringend geboten. Die neuen COVID-19-Fälle lassen sich nur noch eingeschränkt bestimmten Ursprüngen bzw. Clustern zuordnen. Dadurch ist die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus im Landkreis hoch. Feiern, bei denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, können zur Ausbreitung des Virus ebenso beitragen wie Umzüge, wo es viele unterschiedliche Kontakte gibt.
„Wir appellieren inständig an die Vernunft aller, der Kinder, der Jugendlichen und insbesondere der Eltern“, so die Amtsdirektoren und Bürgermeister, „nur wenn wir uns jetzt gemeinsam anstrengen, haben wir eine Chance, Weihnachten mit etwas weniger Einschränkungen feiern zu können.“
Hinweis:
Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit vom 28.10.2020 um 8.30 Uhr ist die Zahl der Neuinfektionen mit dem Sars-CoV-2 Virus innerhalb der letzten sieben Tage im Landkreis Ostprignitz-Ruppin auf mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gestiegen. Damit gelten mindestens bis zum 6. November 2020, also auch an Halloween, strengere Maßnahmen unter anderem bei privaten Feiern: Diese sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden untersagt.
Veranstalterinnen und Veranstalter von privaten Feierlichkeiten mit mehr als 6 Personen müssen diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht für private Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises unter folgenden Link: https://www.ostprignitz-ruppin.de/index.phtml?object=tx|353.6263.1&ModID=9&FID=353.4550.1&mt_step=contact&to_id=353.4550.1&NavID=1854.37&mNavID=1854.2&La=1
Hier geht es zur Pressemitteilung des MSGIV.