Schließung der Kindertagesstätten / Notbetreuung ab dem 25. Januar 2021

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens innerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin i. V. m. dem aktuellen Entwurf zur neuen Eindämmungsverordnung ist ab Montag, dem 25. Januar 2021 der Betrieb der Kindertagesstätten untersagt; eine Notbetreuung wird jedoch gewährleistet.

Somit müssen nunmehr wegen der 7-Tages-Inzidenz, die im Landkreis über dem Wert von 300 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt (Stand: 20.01.2021, 14.00 Uhr bei 477,4 (Quelle: Dashbord des Gesundheitsamtes www.ostprignitz-ruppin.de)), die Kitas geschlossen werden.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die entsprechende Regelung im Land Brandenburg kurzfristig beschlossen und zum 23.01.2021 in Kraft treten wird; eine Allgemeinverfügung seitens des Landkreises ist angekündigt.  

Sollte eine Notbetreuung in Frage kommen, ist dafür zwingend ein kurzfristiger Antrag zu stellen. Zuständige Behörde ist das Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Der Antrag sollte möglichst per E-Mail an sgkita@opr.de eingereicht werden. Die Antragsbearbeitung beginnt ab 22.01.2021 und wird auch am Wochenende erfolgen. Die Bescheide werden per Post versandt. Uns als Träger und Kita liegt jedoch am Montag eine Liste des Landkreises über die Entscheidung auf Notbetreuung vor, die Grundlage ist, um die anspruchsberechtigten Kinder in die Betreuung nehmen zu können.

Zu dieser Entscheidung zwingen im Landkreis leider die aktuellen Umstände, obwohl im Land Brandenburg keine generelle Kitaschließung vorgesehen ist.

Hinsichtlich der Elternbeiträge bei der Nichtinanspruchnahme der Betreuung werden kurzfristig konkrete Erstattungsregelungen folgen.

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