Ab Mittwoch, 28. April 2021 greift im Landkreis OPR die sog. Bundes-Notbremse. Damit ergeben sich für die Fontanestadt Neuruppin folgende Änderungen:
1. Der Sportbetrieb bleibt zwar im Wesentlichen untersagt. Ausnahmen gibt es hier aber für Kinder unter 14 Jahren: Kinder bis 14 Jahre dürfen im Außenbereich kontaktlos in Gruppen von max. 5 Kindern trainieren. Diese Möglichkeit wollen wir den Vereinen einräumen und geben die Sportflächen daher ab 28.04. entsprechend frei, um wenigstens den Kindern in den Sportvereinen eine gewisse sportliche Betätigung zu ermöglichen.
Tierpark Kunsterspring ab 28.04. wieder geöffnet – aber ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis ist vorzulegen
2. Unter Einhaltung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzeptes ist es möglich, Außenbereiche von Tierparks wieder zu öffnen. Daher wird auch der Tierpark Kunsterspring ab 28.04. wieder geöffnet. Besucher*innen – mit Ausnahme von Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – haben ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorzulegen. Mit der Öffnung der großzügigen Außenanlage des Tierparks wollen wir den Bürger*innen eine der wenigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in Pandemiezeiten zurückgeben.