Meteorologen prophezeien erneut Hitzetage, auch für das Land Brandenburg. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher warnt, die gesundheitlichen Risiken nicht zu unterschätzen: „Gerade ältere, chronisch kranke oder pflegebedürftige Menschen, Kleinkinder und Schwangere sind durch Hitzebelastung gefährdet. Ich bitte darum alle Brandenburgerinnen und Brandenburger: Geben Sie auf sich und Ihre Mitmenschen acht. Auch am Arbeitsplatz darf die Gefahr von Hitze nicht unterschätzt werden. Hitze führt zu erhöhter Herz-Kreislaufbelastung, sinkender Leistungsfähigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche, auch das Risiko eines Arbeitsunfalls steigt.“
Die durch den Klimawandel hervorgerufenen langen Hitzeperioden der vergangenen Jahre haben auch in Brandenburg gravierende Auswirkungen. So registrierte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr 111 Hitzetote für Brandenburg. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Durchschnitt der Jahre seit 1985 (54). Zum Vergleich: 2020 waren 145 Hitzetote erfasst worden, 2019 waren es 126. Der bisherige traurige Rekord wurde 2018 mit 362 Hitzetoten erreicht.
Hitze kann den menschlichen Organismus gesundheitlich stark belasten. Deshalb ist es gerade im Sommer wichtig, den Flüssigkeitsverlust über die Haut auszugleichen und ausreichend viel zu trinken.
Eine ausführliche Übersicht über Maßnahmen, die man bei Hitze beachten und mit der man ihr entgegenwirken kann, bietet das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite „Informationen zu Hitze, Sonne und UV-Strahlung“ unter dem Link: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/umweltbezogener-gesundheitsschutz/hitze-sonne-und-uv-strahlung/. Dort steht unter anderem ein Trink-Protokoll zum Download bereit, mit dem man das Trinkverhalten kontrollieren kann. Es erleichtert die Kontrolle und hilft, gesundheitliche Folgen durch mangelnde Flüssigkeitszufuhr vorzubeugen.
Ministerin Nonnemacher: „Ausreichendes Trinken ist natürlich das wichtigste Mittel zur Selbsthilfe. Bei hohen Temperaturen wie sie jetzt vorherrschen, bedeutet das, mindestens drei Liter Flüssigkeit am Tag. Besonders geeignet sind Mineralwasser, ungesüßte Früchte- und Kräutertees oder verdünnte Fruchtsäfte. Bei Symptomen wie Übelkeit, Schwindel oder sogar Erbrechen und Störung des Bewusstseins muss unbedingt gehandelt werden, denn dies sind erste Anzeichen für einen drohenden Hitzschlag.“
Hitzeschutz ist Arbeitsschutz
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdung für Leben und Gesundheit zu vermeiden und verbleibende Gefährdungen gering zu halten. Bei hohen Temperaturen bietet die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur eine konkrete Hilfestellung: Klettert die Lufttemperatur im Arbeitsraum über die 26 Grad-Marke, sollen die Dienststellen wirksame Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad müssen sie dies tun.
Geschlossene Räume lassen sich über Nacht oder in den frühen Morgenstunden durch geöffnete Fenster auskühlen und tagsüber durch Jalousien vor Überhitzung schützen. Schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden sollte vermieden oder zumindest verringert werden, zusätzlich helfen kurze Ruhephasen. Ein kostenloses Angebot alkoholfreier Getränke und vor allem flexible Arbeitszeiten erleichtern den Arbeitsablauf. So sollte die Möglichkeit angeboten werden, morgens früher mit der Arbeit zu beginnen, um hohen Temperaturen am Nachmittag auszuweichen.
Vor allem werdende oder stillende Mütter, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte – wie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder medikamentöser Behandlung – benötigen besonderen Schutz vor zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz. Für diese Menschen muss es bereits ab Temperaturen von 26 Grad eine angepasste Gefährdungsbeurteilung geben. Beim Arbeiten im Freien ist (gemäß der Arbeitsstättenverordnung, § 3a, Anhang 5.1) darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen wie zum Beispiel UV-Strahlung oder erhöhten Konzentrationen von Luftschadstoffen ausgesetzt sind.
Umfangreiche Informationen und Empfehlungen sowohl für das Arbeiten an heißen Sommertagen in Innenräumen als auch bei Arbeit im Freien bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA – Klima am Arbeitsplatz – Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Hitzeaktionsplan in Arbeit
Das brandenburgische Gesundheitsministerium (MSGIV) arbeitet derzeit in Kooperation mit dem Umwelt- und Klimaschutzministerium (MLUK) einen Hitzeaktionsplan (HAP) für das Land Brandenburg aus, der im Laufe des Jahres (avisiert ist September 2022) fertig gestellt sein soll. Am 1. Juli 2022 fand der vierte und letzte Workshop zur Erarbeitung des HAP mit den potentiellen Akteuren statt. Im Workshop wurde über die ersten Schritte zur Umsetzung des HAP und die darin enthaltenen Maßnahmen diskutiert.
Ziel des HAP ist es, ein Netzwerk mit allen Akteuren u.a. aus dem Gesundheitsbereich zu etablieren, um die Erstellung von spezifischen Hitzeaktionsplänen insbesondere auf kommunaler und institutioneller Ebene wie Pflegeeinrichtungen zu forcieren und konkrete Maßnahmen wie Thermoverglasungen, Verschattungen, Trinkbrunnen oder Belüftungssysteme zur Raumtemperierung anzustoßen. Die Umsetzung in die Praxis wird alle Beteiligten fordern.
Zur Entwicklung dieses HAP wurde ein kompetentes Konsortium aus der Hochschule Fulda, Greenadapt mbH und der Gesellschaft für sozio-ökonomische Forschung gewonnen. Zu jedem Workshop wurden identifizierte Akteure aus Brandenburg eingeladen. So wurde z.B. der 2. Workshop als Kommunalworkshop mit den Akteuren der kommunalen Ebene und den Vertreter*innen der Fachbereiche Brand- und Katastrophenschutz, Strukturentwicklung und Kultur, Sozialplanung, Landwirtschaft, Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutz und Klimamanager durchgeführt.
Der Hitzeaktionsplan wird Bestandteil der künftigen landesweiten Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Handlungsfeld „Menschliche Gesundheit“ sein.