Am 01.06.2019 gegen 11:25 Uhr wurde im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Landesstraße 153 zw. Alt Daber und Neukrug ein 61-Jähriger mit einem PKW Renault mit einer Geschwindigkeit von 99 km/h bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Im Rahmen der nun folgenden Kontrolle konnte der 61-Jährige keinen Führerschein vorweisen. Es wurde festgestellt, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits behördlich entzogen wurde. Die Weiterfahrt wurde dem 61-Jährigen untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.