Sehen und gesehen werden – Im Monat Oktober führten die Polizeibeamten der Polizeidirektion Nord Beleuchtungskontrollen durch

PD Nord – Im Monat Oktober führten die Polizeibeamten der Polizeidirektion Nord Beleuchtungskontrollen durch. Zu Beginn der dunklen Jahreszeit sollte jeder Verkehrsteilnehmer darauf achten, funktionierende Beleuchtungseinrichtungen oder Reflektoren zu haben. Etwa 500 Kontrollen wurden in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel und den Bundesautobahnen durchgeführt, dabei wurden mehr als 4.000 Fahrzeuge kontrolliert und mehr als 700 Beleuchtungsmängel festgestellt.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin kontrollierten Revier- und Streifenbeamte etwa 700 Fahrzeugführer, davon über 300 Radfahrende. Sie mussten 173 Beleuchtungseinrichtungen beanstanden, bzw. zur Benutzung auffordern, davon zum größten Teil bei Radfahrenden (114). Nebenbei wurden auch andere Mängel bekannt. So war zum Beispiel am 22.10. der Fahrer eines Kleinkraftrades (Simson Schwalbe) in Wusterhausen/Dosse ohne Versicherungsschutz unterwegs. Das zwar für das Jahr 2020 gültige Versicherungskennzeichen hatte er von einem anderen Moped abgeschraubt. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz folgte.

Beamte der Polizeiinspektion Prignitz kontrollierten etwa 580 Fahrzeuge, darunter auch 132 Radfahrerende. Sie stellten 80 Beleuchtungsmängel fest, 46 an den nicht motorisierten Zweirädern.

Etwa 100 Kontrollen wurden im Landkreis Oberhavel durchgeführt. Die Beamten stoppten rund 1.700 Fahrzeuge (580 Radfahrende). 395 Mal stellten sie Mängel an den Beleuchtungsanlagen fest, bzw. dass diese nicht benutzt wurden, den Großteil bei den Radfahrenden (200).

Um auch weiter sicher und sichtbar durch die dunkle Jahreszeit zu kommen, sollten diese Verhaltenshinweise beachtet werden:

Wer zu Fuß unterwegs ist, muss vor allem für alle anderen Verkehrsteilnehmer sichtbar sein. Fahrbahnen sollten nur an beleuchteten Stellen überquert werden. Helle oder reflektierende Kleidung ist ratsam. Das gilt ebenso für Radfahrende. Die Beleuchtungseinrichtungen an den Zweirädern müssen intakt und vollständig sein und bei schlechter Sicht durch Regen oder Nebel und spätestens bei einbrechender Dunkelheit auch benutzt werden.

Alle, die ein Kraftfahrzeug führen, müssen sich vor Fahrtantritt vergewissern, dass ihre Sicht einwandfrei ist. Das gilt nicht nur für die funktionierenden und richtig eingestellten und genutzten Lampen am Fahrzeug, sondern auch für die Scheiben und Spiegel. Beschlagen oder überfroren beeinträchtigen sie die Sicht.

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