97 gemeldete Neuinfektionen über die Feiertage / Höchststand bei stationär behandelten COVID-19-Patienten

Wir informieren Euch nachfolgend über die Coronalage im Landkreis Ostprignitz-Ruppin seit dem 23. Dezember 2020. 

Seit unserer letzten Pressemitteilung zur Coronalage im Landkreis am 23.12.2020 hat sich die Zahl der registrierten Neuinfektionen über die Feiertage um 97 auf nunmehr insgesamt 1.280 COVID-19-Erkrankungen erhöht.  Davon sind 564 aktive Fälle. 

Die meisten Neuinfektionen betreffen weiterhin die Ruppiner Kliniken, wo bereits vor den Weihnachtsfeiertagen umfassend getestet wurde und weitere Ergebnisse nun in die Meldestatistik des Gesundheitsamtes eingegangen sind. Die neuen Zahlen haben allerdings eine eher geringe Aussagekraft und spiegeln nicht die aktuelle Entwicklung wieder, da über die Feiertage kaum getestet wurde. Deshalb müssen die kommenden Tage weiter beobachtet werden, um möglicherweise einen genauen Trend für den Landkreis ablesen zu können.

32 Menschen wurden seit dem 23.12. als geheilt gemeldet. Die Gesamtzahl der Genesenen ist damit auf 709 gestiegen.

Besorgniserregend ist weiterhin die hohe Zahl der stationär betreuten COVID-19-Patienten. Diese hat mit 100 Patientinnen und Patienten, die derzeit in den drei Kliniken des Landkreises behandelt werden, einen vorläufigen Höchststand erreicht. 29 Personen werden intensivmedizinisch betreut, 7 davon müssen beatmet werden.

Rege in Anspruch genommen wurde auch die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes, die an den Feiertagen von 9 bis 13 Uhr für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern bereitstand. Unter anderem gab es zahlreiche Anfragen von Kontaktpersonen in bereits bekannten Fällen, aber auch Fragen zur Quarantäneverordnung und zu allgemeinen Verhaltensregeln in Zusammenhang mit COVID-19. Ein großer Dank gilt hierbei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, aber auch den Angehörigen der Bundeswehr, die an den Feiertagen im Gesundheitsamt im Einsatz waren.

Auch Anfragen von Eltern erreichten die Hotline bezüglich der Regelungen für die Hortbetreuung. Ab dem 04.01.2021 ist in Brandenburg der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe wird eine Notbetreuung gewährleistet. Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens eine sorgeberechtigte Person im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Für die Notbetreuung in Horten gibt es ein entsprechendes Antragsformular, welches auf der Corona-Sonderseite des Landkreises heruntergeladen werden kann.

Die Verteilung der COVID-19-Fälle auf die Gemeinden, Städte und Ämter im Landkreis nach dem Wohnort-Prinzip können Sie wie immer dem Dashboard für Ostprignitz-Ruppin entnehmen.

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