Bei den aktuellen Temperaturen wird es wohl auch in diesem Sommer wieder einige Schwimmer und Badegäste im Bereich der Elbe geben.
Zum Schutz von Leib und Leben sollten alle an der Elbe Erholungsuchende ein umsichtiges Verhalten zeigen, damit das vermeintliche Badevergnügen nicht in einer Tragödie endet. Das Baden in der Elbe ist grundsätzlich nicht verboten. Dennoch stellt es gegebenenfalls ein gefährliches Verhalten dar. Die Strömungen der Elbe, insbesondere an den Buhnen und innerhalb der Buhnenfelder sowie die Schifffahrt mit teilweise eingeschränktem Sichtfeld stellen für Schwimmer und Badende ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential dar. Badende sollten ihre eigene Leistungsfähigkeit kritisch einschätzen. Eltern sollten kleine Kinder am und im Wasser nie unbeobachtet und alleine schwimmen lassen. An der Elbe gibt es Bereiche, in denen das Baden oder Schwimmen verboten ist. Gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung besteht u.a. im Bereich von Hafeneinfahrten, Anlegern der Fahrgastschifffahrt, aber auch bis 100 m vor und hinter Brücken ein generelles Bade- und Schwimmverbot und kann mit einem Verwarnungsgeld bzw. mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro geahndet werden.