dringender Appell des Gesundheitsamtes Ostprignitz-Ruppin: Bleiben Sie bitte bei jeglicher Form von Symptomen zu Hause

Das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus in Ostprignitz-Ruppin ist weiterhin hoch dynamisch und immer mehr diffus. Sehr häufig lassen sich neue Fälle von COVID 19 Erkrankungen auf Kontakte mit bereits infizierten Personen, die zum Teil noch nichts von ihrer Infektion wissen, zurückführen. Aber auch in immer mehr Fällen ist eine Zuordnung von infizierten Personen zu eindeutigen Infektionsquellen nicht mehr möglich. So gilt die dringende Empfehlung, niemanden mit Symptomen einer SARS-CoV-2 Infektion auszusuchen und bei eigenen Symptomen niemanden durch einen Besuch in Gefahr zu bringen. Das gilt in besonderem Maße für das Besuchen von Gemeinschaftseinrichtungen wie KITAs und Heime aber auch für Arbeitsplätze und geöffnete Geschäfte sowie für die Treffen mit Freunden und Familien. Ein Einhalten der Regeln der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die am 16.12.2020 in Kraft getreten ist, ist ebenso zwingend notwendig.

Die Erkrankung am SARS-CoV-2-Virus hat vielfältige Symptome, die zusammen oder einzeln auftreten können.  Dazu gehören am häufigsten trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchssinnes aber auch weitere Symptome wie u.a. Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung und Apathie. Für einen medizinischen Laien aber auch selbst für einen Arzt, sind diese auftretenden Symptome nur schwer von grippalen Infekten, Erkältungskrankheiten oder Magen-Darm-Erkrankungen ohne vorliegenden Test zu unterscheiden. Deshalb der dringende Apell des Gesundheitsamtes Ostprignitz-Ruppin: Bleiben Sie bitte bei jeglicher Form von Symptomen zu Hause, und kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Hausarzt telefonisch. Lassen Sie sich gegebenenfalls, wenn ein Verdacht auf eine Infektion besteht durch Ihren Hausarzt testen. Isolieren sie sich bis zur Klärung auch in der häuslichen Gemeinschaft, soweit dies geht. Auch für Arbeitgeber gilt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Symptomen einer möglichen Sars-CoV-2- Infektion sollten sofort von ihren Kollegen isoliert und nach Hause geschickt werden. Nur wenn jeder selbst und alle gemeinsam darauf achten, dass sich Menschen, die bei sich Symptome feststellen sofort in die Isolation begeben, besteht die Möglichkeit das Tempo der weiteren Ausbreitung der Infektion noch zu regulieren und wieder auf eine überschaubare Zahl an Infektionsfällen zu begrenzen. Bitte nehmen Sie die Erkrankung ernst, es handelt sich nicht um einen kleinen Schnupfen sondern um eine hochansteckende Erkrankung mit zum Teil schweren Verläufen bis hin zum Tod.

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