Schulbeginn: Fahrzeugführer müssen besonders Acht im Straßenverkehr geben!

Ostprignitz-Ruppin/Schulbeginn. Ab dem 09.08. müssen Fahrzeugführer wieder besonders Acht im Straßenverkehr geben, denn der erste Schultag steht bevor und die ABC-Schützen müssen erst lernen, wie man sich im Straßenverkehr richtig bewegt. Die Schüler werden in den ersten Wochen viel Neues lernen und müssen sich in dem großen neuen Lebensabschnitt und im Straßenverkehr erst noch zurechtfinden.

Jeder kann etwas zur Sicherheit der Kleinen beitragen. Bedenken Sie, dass Kinder Geschwindigkeiten und Entfernungen noch schlecht einschätzen können. Auch ist ihr Handeln oft spontan und sie lassen sich schnell ablenken. Deshalb müssen Fahrzeugführer beim Erblicken von Kindern immer darauf gefasst sein, dass diese spontan die Fahrbahn betreten. Vor allem vor und an Schulen müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen. Die Geschwindigkeit sollte hier verringert und eine besondere Bremsbereitschaft hergestellt werden. Busse mit eingeschaltetem Blinklicht dürfen nicht überholt werden. Wer im Gegenverkehr fährt, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeifahren. Besondere Rücksicht muss auf ein- und aussteigende Fahrgäste genommen werden. Zwar lernen die Kinder, dass sie Fußgängerüberwege nutzen sollen. Dies garantiert jedoch nicht, dass sie dies tun und sich an den Überwegen richtig verhalten.

Wir bitten Eltern, ihre Schützlinge bestmöglich auf die Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen und sie in den ersten Wochen nach Möglichkeit im Straßenverkehr zu begleiten. Auch wenn die Kleinsten nun die Schule besuchen dürfen und sich selbst als die Großen sehen, sind sie noch keine guten Verkehrsteilnehmer! Suchen Sie mit Ihrem Kind den sichersten Gang zur Schule aus und zeigen Sie auf, an welchen geeigneten Stellen (Fußgängerüberweg, Fußgängerampel) die Fahrbahn überquert werden kann. Erläutern Sie Besonderheiten und gehen Sie ggf. in den Kontakt mit eingesetzten Schülerlotsen. Tauschen Sie doch einmal die Rollen und lassen sich von Ihrem Kind zur Schule lotsen und den Weg erklären. So erkennen Sie, wo noch Unsicherheiten bestehen.

Kinder, die den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen, sollten ebenfalls mehrfach begleitet werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kinder sich mit Bedacht im Verkehr bewegen können. Bis zur Vollendung des achten Lebensjahres müssen mit dem Fahrrad die Gehwege befahren werden. Auch der ordnungsgemäße Zustand des Fahrrades muss überprüft werden. Reflektoren werden oft vergessen. Erklären Sie ihren Kindern, warum das Tragen eines Helmes wichtig und richtig ist und das sie als Eltern darauf bestehen. Die Polizei rät allerdings bei Erstklässlern davon ab, dass diese mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Die kindliche Entwicklung ist meist noch nicht so weit fortgeschritten, um die schnellen Verkehrsabläufe aufzunehmen und dementsprechend schnell zu reagieren. 

Die ABC-Schützen hatten und haben sogenannte „Busschulen“, welche in Zusammenarbeit mit dem Nahverkehrsunternehmen durchgeführt wurden bzw. werden. Im Umgang mit der Benutzung eines Schulbusses müssen Regeln erlernt und beachtet werden, welche den Kindern in der Busschule nähergebracht werden. Kindern sollte klargemacht werden, dass die Bushaltestellen keine Spielplätze sind und an diesen sowie im Bus nicht getobt werden darf. Das Überqueren der Straße nach dem Verlassen des Busses sollte geübt werden. Am sichersten ist es dann, wenn der Bus weggefahren und die Sicht wieder uneingeschränkt frei ist.

Falls Sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule fahren, achten Sie darauf, dass ihr Kind auch bei kurzen Strecken immer angeschnallt ist und in einem entsprechenden Kindersitz Platz nimmt. Ihr Kind sollten Sie an geeigneten Stelle immer zur Gehwegseite aussteigen lassen. Geeignete Stellen sind keine Zonen, in denen das Halten oder Parken verboten ist. Sie sind in jeglichen Lebenssituationen das Vorbild für ihre Kinder, bitte verhalten Sie sich auch so, auch im Straßenverkehr.

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